Das UNESCO-Welterbe
Die UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes
der Welt
Die Welterbekonvention wurde 1972 von der Generalkonferenz
der UNESCO beschlossen, um jenes natürliche und kulturelle
Erbe auszuwählen und in einer Liste des Welterbes zu
erfassen, das von außergewöhnlichem Interesse
und Wert für die gesamte Menschheit ist.
Der Konvention sind bisher 189 Staaten beigetreten. 157 davon
haben bisher insgesamt 962 Stätten in die Liste
des Welterbes eingetragen: Davon sind 745 Gegenstand
des Kulturerbes, 188 des Naturerbes und 29 sogenannte "gemischte
Schutzgüter".
Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichtet sich
jedes Land dazu, die innerhalb seiner Grenzen gelegenen,
in die Welterbeliste eingetragenen Denkmäler von außergewöhnlicher,
weltweiter Bedeutung zu schützen und zu bewahren.
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Die Altstadt von Krems
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Die Kulturlandschaft im Sinn der Welterbekonvention
Die Wachau ist in der Kategorie "Kulturlandschaft" in
die Liste des Welterbes eingetragen und damit Teil des Weltkulturerbes.
Sie wird im Sinn der Richtlinien als fortbestehende Landschaft
gesehen, welche nach wie vor von einer Kultur geprägt
wird und ihre traditionelle Lebensweise fortführt. Kultur
und Landschaft beeinflussen einander nach wie vor und tragen
das Ihre zur laufenden Entwicklung der Landschaft bei.
Weitere Beispiele für Landschaften, die nach denselben oder ähnlichen
Kriterien wie die Wachau in die Welterbeliste eingetragen sind, sind z.B. das
Mittelrheintal zwischen Koblenz und Rüdesheim (Deutschland), die Weinterrassenlandschaft Lavaux am Genfer See (Schweiz), das Loiretal
zwischen Sully-sur-Loire und Chalonnes (Frankreich), Portovenere-Cinque Terre
(Ligurien/Italien), das Obere Dourotal (Portugal), die Reisterrassen der Philippinischen
Kordilleren, die Mapungubwe-Region (Südafrika), die Region Aranjuez (Spanien),
der südliche Teil der Insel Öland (Schweden), die Landschaft um die
Liechtensteinschlösser in Lednice und Valtice (Südmähren/Tschechische
Republik) oder die Weinlandschaft Tokaj (Ungarn).
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Kalvarienberg in Mühldorf |
Österreich und die Welterbekonvention
Österreich trat dieser Konvention 1992 bei. Im Jahr
1994 wurden von Österreich 17 Nennungen in einer vorläufigen
Liste ("tentative list") an das UNESCO-Welterbezentrum
vorgeschlagen.
Von diesen Nominierungen wurden bisher 9 Stätten in die Welterbeliste
aufgenommen:
- Die Altstadt von Salzburg (1996),
- Schloss und Park Schönbrunn (1996),
- die Kulturlandschaft Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut
(1997),
- die Semmeringbahn samt der sie umgebenden Kulturlandschaft
(1998),
- die Altstadt von Graz (1999),
- die Kulturlandschaft Wachau samt den Stiften Melk und
Göttweig und der Altstadt von Krems (2000),
- die Kulturlandschaft Fertő -Neusiedler See (gemeinsam
mit Ungarn, 2001),
- die Altstadt von Wien (2001),
- die prähistorischen Pfahlbauten rund um die Alpen (transnationale Stätte, 2011).
Verantwortlich für die Umsetzung und Überwachung der UNESCO-Welterbekonvention
ist das Bundesministerium für Bildung. Unterstützung erhält
es dabei von der Österreichischen UNESCO-Kommission sowie der Kulturabteilung
des Landes Niederösterreich. Eine wesentliche fachliche Beratungsfunktion
kommt ICOMOS zu, einer internationalen Vereinigung von Experten aus dem Bereich
Kulturgüterschutz.
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Friedensdenkmal von
Erich Pummer in Unterbergern |
Die Nominierung der "Kulturlandschaft
Wachau mit den Stiften Melk und Göttweig und der Altstadt
von Krems" als UNESCO-Welterbestätte
In den Jahren 1998 und 1999 wurden durch den Arbeitskreis
zum Schutz der Wachau, die "Alliance for Nature" und
die NÖ. Landesregierung Informationsveranstaltungen
für die Bevölkerung der Wachau durchgeführt,
die in einstimmige Beschlüsse aller Wachaugemeinden
mündeten, die Bemühungen um das Prädikat "Weltkulturerbe" zu
unterstützen. Dabei wurde Einigung erzielt, als Schutzgebiet
das "Europadiplomgebiet Wachau" enklavenhaft erweitert
um die Altstadt von Krems und um das Stift Göttweig
einzureichen.
Ende Juni 1999 erfolgte schließlich die offizielle Antragstellung durch Österreich
bei der UNESCO-Kommission, die "Kulturlandschaft Wachau mit den Stiften
Melk und Göttweig und der Altstadt Krems" zur Welterbestätte
in der Kategorie "Kulturlandschaft" zu erklären. Am 30.11.2000
wurde von der UNESCO-Kommission in Sydney beschlossen, die Wachau in die Liste
des Weltkulturerbes einzutragen.
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Stift Göttweig |
Konsequenzen der Eintragung
der Kulturlandschaft Wachau in die Liste des
Welterbes
Für den Arbeitskreis Wachau wurde mit
der Eintragung der Wachau in die Liste des
Weltkulturerbes ein Höhepunkt im damals
nahezu 30-jährigen Bestehen erreicht.
Nach der Abwehr des Donaukraftwerkes inmitten
der Wachau (1971 bis 1984), der weitgehenden
Einschränkung des Schwerverkehrs (1985
bis 1994) und der Erlangung des Europäischen
Naturschutzdiploms (1975 bis 1994) ist nun
der Schutz der Wachau vor großtechnischen
und sonstigen substantiellen Eingriffen zur
Sache der internationalen Staatengemeinschaft
geworden. Das Prädikat "Weltkulturerbe" ist
eine Würdigung der Lebensleistung jener,
die in der Vergangenheit maßgeblich zur
Erhaltung der Wachau beitragen haben, wie insbesondere
die Ehrenvorsitzenden des Arbeitskreises, Altbgm.
Franz Hirtzberger und ÖR Josef Jamek.
Henry Cleere, als internationaler Experte der ICOMOS mit Fragen des Welterbes
befasst, meint zu den Voraussetzungen einer "fortbestehenden Landschaft": "Eine
Landschaft, die zum Zeitpunkt ihrer Eintragung in die Welterbeliste in ihrem
damaligen Zustand "eingefroren" ist, kann logischerweise gar keine "fortbestehende
Landschaft" sein."
Daraus folgt, dass eine Auszeichnung als Welterbe gelebt werden muss. Eine
Eintragung in die Liste des Welterbes ist mit keinerlei Gesetzes- oder Verordnungscharakter
verbunden, es werden keine neuen Kompetenzen eingeführt. Das bisherige
Regelwerk auf bundes- und landesgesetzlicher Ebene bleibt vollinhaltlich aufrecht.
Die Auszeichnung als Welterbe ist aber nicht nur der Nachweis für den
universellen Wert einer Kulturlandschaft. Sie ist Beweis für die Tatkraft
und die Verankerung dieses Gedankens in der Bevölkerung einer Region.
Zusätzlich unterstützt sie jene, die bereit sind, Verantwortung zu
tragen und etwas mehr als das Übliche zu tun - denen ökologische
Zusammenhänge wichtig sind, denen der regionale Zusammenhalt und Charakter
am Herzen liegt und die im gemeinsamen Gestalten der Heimat eine Chance sehen.
Aus diesem Grund wurde in den vergangenen Jahren die Zusammenarbeit der Wachaugemeinden
weiter gestärkt. Der Arbeitskreis Wachau etablierte sich als Diskussionsplattform
und Abstimmungsinstrument gerade in Fragen des Welterbes. Durch die entsprechende
finanzielle Unterstützung über die Förderprogramme LEADER+ und
LIFE NATUR ist bis über die Mitte des laufenden Jahrzehnts die finanzielle Unterstützung
der gemeinsamen Zielsetzungen gesichert.
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Kartause Aggsbach |
Herausforderungen in der Zukunft
Überlegungen über die künftige Aufgabenverteilung in der Regionalentwicklung
der Wachau beginnen bereits jetzt. In Anbetracht der nicht unbegrenzt vermehrbaren
Mittel ist es umso wichtiger, in Richtung eines tatsächlichen umfassenden
Netzwerks aller regionalen Kräfte zu arbeiten.
Dies ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil die Wachau
in absehbarer Zeit das erste Mal über den Zustand des Welterbes Bericht an die UNESCO legen wird und
bis dahin auch ein gültiger und auf breiter Basis anerkannter Managementplan
für das Weltkulturerbe Wachau vorliegen muss.
UNESCO
UNESCO-Welterbe
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kunst
Österreichische UNESCO-Kommission
Kulturabteilung des Landes Niederösterreich
ICOMOS Österreich
Schloss und Garten Schönbrunn
Altstadt von Salzburg
Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut
Semmeringbahn
Altstadt von Graz
Fertő-Neusiedler See
Altstadt von Wien
Weltkulturerbe Wachau (Schulprojekt der HS 1 Krems-Mitterweg) |
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Weinkeller des Nikolaihofs in Mautern |
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